Methode und Vorgehen
Zwei Punkte sind besonders zentral:
- Die Regelung der Organisation des Gefährdungsbeurteilungsprozesses in Form
eines paritätisch zusammengesetzten Teams und - die Methodik zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen.
Beide Gegenstände sind laut Bundesarbeitsgericht mitbestimmungspflichtig, also in einer Betriebsvereinbarung (BV) zu klären, siehe auch 1 ABR 4/03 und 1 ABR 73/12. Das Team hat den Prozess zu gestalten und aus der Ermittlung Abhilfemaßnahmen zu erarbeiten.
Für weitere Informationen dazu können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen (max.geray(at)buero-fuer-arbeitsschutz.de) und gegebenenfalls Beispiele der branchenbezogenen Vorlagen („Fragebögen“) zur orientierenden Erfassung psychischer Belastungen auf Basis der GDA-Leitlinie „Beratung und Überwachung bei psychische Belastungen am Arbeitsplatz“ (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie [GDA]) von uns erhalten.